Aufnahmebedingungen

1. Kastration im geschlechtsreifen Alter
Kater und Kätzin müssen im geschlechtsreifen Alter kastriert sein. Ausnahmen gelten nur für Kätzinnen, welche zu einem Katzenzuchtverein- oder verband innerhalb Deutschlands angehören. Für diese, können ausschließlich Einzelzimmer / Private Suiten gebucht werden (buchbar für maximal 5 Katzen aus einem Haushalt). Unkastrierte geschlechtsreife Kater können wir leider aus hygienischen Gründen nicht aufnehmen.

2. bestehender Impfschutz
Katzen müssen einen gültigen Impfschutz gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen haben. Die letzte Impfung darf zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht älter als 12 Monate sein. Katzen, welche auch Freigang haben, müssen außerdem gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutimpfung darf zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht länger als 36 Monate her sein. 
Nicht vorhandene oder aufzufrischende Impfungen sind bitte mindestens 2 Wochen vor der Übergabe an die Katzenpension vorzunehmen, damit sich das Immunsystem Ihrer Katze in Ruhe erholen und sich der Impfschutz aufbauen kann.
Der Impfpass muss bei Ankunft an uns übergeben werden und verbleibt während des gesamten Aufenthaltes in unserer Obhut (Nachweis Veterinäramt / Tierarzt).

3. Parasitenbehandlung
Wir sind keine Befürworter Tieren prophylaktisch, ohne nachgewiesenen Parasitenbefall, chemische Antiparasitika zu verabreichen, dennoch möchten wir diese unerwünschten Mitbewohner nicht in unserer Pension willkommen heißen.

Bitte stellen Sie daher sicher, dass Ihre Katze bei Ankunft keine Endo- und / oder Ektoparasiten hat. Bitte bedenken Sie, dass auch reine Wohnungskatzen von Flöhen, Milben und Würmern befallen sein können, nicht immer ist ein Befall offensichtlich.
Die Aufnahme der Katze, mit dem Wissen eines Parasitenbefalls, lehnen wir ab, um unsere anderen Pensionsgäste nicht zu gefährden. Auch möchten wir die Gabe von Antiparasitika durch uns bei Check-In nicht anbieten, da diese mit gesundheitlichen Nebenwirkungen einhergehen kann und erheblichen hygienischen Mehraufwand mit sich bringt. 

3.a Entwurmung

JEDE Katze muss VOR CHECK-IN eine Entwurmung (aus einer Tierarztpraxis) gegen Würmer, mind. 3 max. 14 Tage, erhalten. Wichtig: Eine Entwurmung (auch nicht im Kombipräparat, in Form von einem Spot On oder als Tablette) WIRKT NICHT SCHÜTZEND / PROPHYLAKTISCH vor Neuansteckung. Sie tötet nur in dem Moment vorhandene Endoparasiten (Würmer) ab, eine Neuinfektion kann aber bereits kurze Zeit nach der Verabreichung erfolgen. Vor allem bei Freigängern, die Mäuse fangen. Möchten oder müssen Sie Ihre Katze gegen Endo- und Ektoparasiten behandeln, so sind Parasitenbehandlungen mindestens 3 Tage vor Aufnahme in der Katzenpension durchzuführen. Da mit Gabe der Antiparasitika, Flöhe den Wirt verlassen und die Katzen vermehrt tote Würmer und deren Eier ausscheiden und wir eine Ansteckung in unserer Pension bestmöglich unterbinden wollen, möchten wir um Verständnis und Einhaltung dieser Fristen bitten.

3.b Ekto-Parasitenprophylaxe (Flöhe, Zecken, Milben) 

Jede Katze muss VOR CHECK IN eine Parasitenprophylaxe, meist Spot on oder 3 Monats Tablette, gegen Flöhe, Milben und Zecken erhalten. Diese wirken in der Regel je nach Präparat für 4-12 Wochen schützend / parasitenabtötend. Der Schutz muss über den Betreuungszeitraum noch ausreichend wirken. Die Mittel sollten aber auch nicht frühzeitiger als gemäß Packungsbeilage erneut gegeben werden. Auch reine Wohnungskatzen müssen die Parasitenschutzmittel erhalten, da auch diese sich durch Einschleppung unerkannt Parasiten eingefangen haben können.

Wichtig: Trotz jeglicher Sorgfalt gibt es keine Garantie einen möglichen Parasitenbefall übersehen zu haben. Sollten bei Routinekontrollen im Nachgang doch Endo- und / oder Ektoparasiten festgestellt werden, müssen wir gezwungenermaßen eine Parasitenbehandlung mit Antiparasitika (NexGard Combo) durchführen. Wir übernehmen keinerlei Haftung, sollte Ihre Katze auf das verabreichte Mittel allergisch oder toxisch reagieren. Die Katze kommt mind. 48 Std. gebührenpflichtig in Quarantäne und ein Umgebungsspray zur Parasiteneindämmung der Einrichtungsgegenstände wird eingesetzt. 
Die Kosten für die Behandlung der Katze sowie die Anschaffung eines Ungeziefer-Vernichters für die Umgebung wird Ihnen von uns in Rechnung gestellt.

4. Krankheiten
Wir können leider keine Katzen mit ansteckenden Krankheiten betreuen.
Chronisch kranke oder verletzte Katzen können wir ggf. nach Rücksprache pflegen, hierzu benötigen wir aber ausführliche Informationen und ggf. einen Medikamentenplan.

4. Verhaltensauffälligkeiten
Sind uns vor Betreuungsbeginn bekannt zu geben. Wir haben viel Erfahrung auch mit schwierigen oder gar aggressiven Katzen. Eine Betreuung dieser muss aber dennoch vorab besprochen werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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